Am 22.04.2006 wurden die generalisierenden Ausnahmen des Bodenseekreises (Tauchplätze Liebesinsel und Parkhaus Post Überlingen sowie Wintertauchplätze Zeughaus Überlingern und Wilder Mann Meersburg) sowie des Lankreises Konstanz (Tauchplatz Wallhausen westlich der Steganlage, Wintertauchplätze Bodmann Alter Hafen und Konstanz Seerhein) in Form von Allgemeinverfügungen veröffentlicht, die seit 23.04.2006 gültig ist.
Auszüge aus den Allgemeinverfügungen:
Das Landratsamt Bodenseekreis erteilt von der gesetzlichen Bestimmung des Art. 11.04.
Abs. 1 der Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO) Tauchverbot i. V. m. Art. 16.02. BSO an den nachstehenden Tauchplätzen im Bodenseekreis eine Ausnahmegenehmigung in der Form der Allgemeinverfügung. Bezeichnung der Tauchplätze:
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In den an die Liebesinsel und an das Parkhaus Post in Überlingen angrenzenden Ufer- und Wasserbereichen wird das Tauchen ganzjährig gestattet
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In den Ufer- und Wasserbereichen, die an das „Zeughaus“ in Überlingen und an das Hotel „Wilder Mann“ in Meersburg angrenzen, wird das Tauchen jeweils in der Zeit vom 15. Oktober bis zum 31. März des Folgejahres gestattet
Das Landratsamt Konstanz erteilt von der gesetzlichen Bestimmung des Art. 11.04 Abs. 1 der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) Bade- und Tauchverbot i. V. m. Art. 16.02 BSO an den nachstehenden Tauchplätzen im Landkreis Konstanz eine Ausnahmegenehmigung in der Form der Allgemeinverfügung.
Bezeichnung der Tauchplätze:
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Vom 01.11 – 15.03. im Bereich Bodman, alter Hafen.
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Vom 01.11 – 15.03. im Bereich des Seerhein.
Ein geeignetes Begleitboot wird vorgeschrieben.
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Ganzjährig im Bereich Wallhausen, westlich der Steganlage.
Das dort angebrachte Hinweisschild muss beachtet werden.
Auflagen
Bei jedem Tauchgang muss eine Boje mit der Flagge Buchstabe >>A<< der
internationalen Flaggenordnung (Doppelständer, deren Hälfte am Stock weiß und deren andere Hälfte blau ist) mitgeführt werden. Nachts und bei unsichtigem Wetter ist die Flagge wirksam anzuleuchten.
Allgemeinverfügung Landratsamt Bodensee (17.59 kB)
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