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Magazin Recht und Normen Prüfungen (TÜV) von Taucherflaschen

12.
Sep
2006
Prüfungen (TÜV) von Taucherflaschen
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Berichte - Recht und Normen

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Aufgrund der Unklarheiten, die bezüglich der neuen Regelungen für den Flaschen-TÜV immer wieder auftauchen, versuchen wir hiermit ein bißchen Licht in´s Dunkle zu bringen. Dies ist allerdings ein schwieriges Thema, da Taucherflaschen gleichzeitig mehreren Vorschriften unterliegen:

  • ADR (Gefahrgutvorschrift für den Straßentransport)
  • Europäische Druckgeräterichtlinie (97/23/EG)
  • Deutsche Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Bei neuen Flaschen (nach dem 01.01.2005) müssen durch den Hersteller sowohl die Erstmaligen Prüfungen nach ADR als auch ein "Konformitätsbewertungsverfahren" nach der Druckgeräterichtlinie durchgeführt werden. Bei dessen erfolgreichem Abschluss werden die Flaschen mit dem Konformitätszeichen "CE" gekennzeichnet. Dieser Inbetriebnahmeprüfung bezieht sich aber nicht nur auf die Flasche, sondern auf die Flasche/Ventil - Kombination. Zusätzlich ist dann in Deutschland noch die "Prüfung vor Inbetriebnahme" nach BetrSichV durchzuführen. Nach dieser Verordnung werden dann auch Art und Umfang der Wiederkehrenden Prüfungen bestimmt sowie die dabei anzuwendenden Prüffristen. In der Regel erhält man bei seinem Händler betriebsfertige Flaschen/Ventil-Kombinationen mit Inbetriebnahmeplakette und Zertifikat. Was der Taucher künftig also tun muss, ist darauf zu achten, eben nur noch Baugruppen mit Inbetriebnahmenachweis (Dokumentation) zu kaufen. Bei Ventilwechsel allerdings ist derzeit eine Neuinbetriebnahme erforderlich.

Die Prüfungen werden zumeist bei den Firmen durchgeführt, die die Flaschen für die Prüfungen vorbereiten oder/und die Flaschen auch befüllen. Wir empfehlen, sich an die Gaselieferanten zu wenden, da diese oftmals Flaschenprüfwerke besitzen bzw. ein Flaschenprüfwerk nennen können. Auch viele Tauchshops prüfen zum Teil Flaschen selbst bzw. sammeln die Flaschen und senden sie in größerer Stückzahl zu den Flaschenprüfwerken.

 

Prüffristen für wiederkehrenden Prüfungen bei Taucherflaschen :

Tauchgeräte die vor dem 01.01.2003 in Betrieb genommen wurden: alle 2 Jahre für die Äußere-, Innere-, Gewichts- und Festigkeitsprüfung.

Tauchgeräte die nach dem 01.01.2003 in Betrieb genommen wurden: alle 2,5 Jahre für die Äußere-, Innere-, Gewichtsprüfung und alle 5 Jahre eine Festigkeitsprüfung. Hier wird der Stempel mit einem "I" für Innere Prüfung und einem "F" für Festigkeitsprüfung gekennzeichnet.

Beispiel für den TÜV-Stempel einer TG-Flasche:
01.2003 TÜ1 07.05 F (neu)
01.2003 TÜ1 01.05 (alt)

 

Hier die Bestimmungen als PDF-Download:

flaschentuev.pdf flaschentuev.pdf (906.55 KB)

 

Interessante Info´s beim TÜV:

http://www.tuev-sued.de/sport_freizeit/wassersport/tauchen

 

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